Die DGUV-Vorschrift 2 lässt kleinen und mittleren Betrieben die Möglichkeit, je nach Berufsgenossenschaft zwischen bis zu drei Betreuungsmodellen zu wählen:
- betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung
- alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (Unternehmermodell)
- alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung durch Kompetenzzentren