Alternatives Unternehmermodell?

  • 26. Juli 2017

Das Unternehmermodell – im Fachjargon die „alternative bedarfsorientierte sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung“ – ist neben der Regelbetreuung und der Betreuung durch Kompetenzzentren eine der drei Möglichkeiten für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern, ihren aus dem Arbeitssicherheitsgesetz resultierenden Pflichten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz nachzukommen.

Kern des Unternehmermodells ist die persönliche Qualifizierung des Unternehmers über Seminare und Fortbildungen der Berufsgenossenschaft. Die Teilnahme an den Qualifikationsmaßnahmen entbindet jedoch nicht von der Erfüllung der grundlegenden gesetzlichen Anforderungen – diese sind bei allen Betreuungsmodellen für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern gleich:

  • sicherheitstechnische Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit)
  • betriebsärztliche Betreuung (Betriebsarzt)
  • Gefährdungsbeurteilung 
  • arbeitsmedizinische Vorsorgen
  • sicherheitstechnische Prüfungen
  • Unterweisungen
  • schriftliche Dokumentationen (Tätigkeitsberichte von Betriebsarzt und/oder Fachkraft für Arbeitssicherheit, „Jahresberichte“ etc.)

Im Beitrag „Was ist besser für Kleinbetriebe: Unternehmermodell oder Regelbetreuung?“ werden die einzelnen Anforderungen aus der DGUV-Vorschrift einander gegenübergestellt. Die Entscheidung, ob das Unternehmermodell eine Alternative zur Regelbetreuung oder aber die Regelbetreuung gar eine Alternative zum Unternehmermodell ist, muss der Arbeitgeber selbst treffen.

Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Betreuungsformen besteht bei der sogenannten Grundbetreuung, welche bei Betrieben mit bis zu 10 Mitarbeitern die Erstellung bzw. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung beinhaltet. Hier muss im Unternehmermodell nur erforderlichenfalls ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit miteinbezogen werden. In der Regelbetreuung muss ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzugezogen werden. Nichtsdestotrotz müssen bei beiden Varianten ein Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden, nur die jeweiligen Aufgaben dieser beiden Akteure differieren.

Während sich die Ersparnis durch den Verzicht auf die Einbeziehung eines Betriebsarztes und/oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung jedem Unternehmer erschließt, darf der persönlich zu erbringende Zeitaufwand nicht unterschätzt werden – zumal die Kosten für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit abzugsfähige Betriebsausgaben sind, während der persönliche Zeitaufwand des Unternehmers nicht verbucht werden kann.

Die Erfahrung zeigt, dass v.a. mit Unterstützung durch eine Software die Gefährdungsbeurteilung auch dem Arbeitsschutzlaien in kürzester Zeit gelingen kann. Die Interpretation der notwendigen Maßnahmen verlangt jedoch mehr Fachkenntnisse und Rechtswissen, um nicht in die Haftungsfalle zu tappen.

Der genaue zeitliche Aufwand für das Erstellen und die Bearbeitung einer Gefährdungsbeurteilung lässt sich bei der erstmaligen Durchführung nur schwer abschätzen. Auswertungen der Online-Gefährdungsbeurteilung von riskoo haben jedoch ergeben, dass der Aufwand für den Unternehmer ohne fachliche Unterstützung im Durchschnitt bei 24–68 h liegt, während dieser mit einer fachlichen Unterstützung auf lediglich 8–12 h veranschlagt werden kann. Der Zeitaufwand der in der Regelbetreuung vorgeschriebenen Wiederholung der Grundbetreuung (Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung) ist deckungsgleich mit dem persönlichen Zeitaufwand, den der Unternehmer für die Fortbildungsveranstaltungen im Unternehmermodell aufbringen muss. 

Wenn der Unternehmer es nur monetär betrachtet, kann das Unternehmermodell für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern zur teuereren Variante werden. Auf alle Fälle sollte der Unternehmer für sich selbst gut abwägen, wie viel persönliche Zeit er bereit ist zu investieren, und diesen Aufwand auch betriebswirtschaftlich gegenrechnen.