Betriebsarzt und Arbeitssicherheit:
einfach, innovativ, zukunftsweisend.

Mit betriebsarzt.online können Sie sich im Arbeits- und Gesundheitsschutz beraten und rechtssicher betreuen lassen - alles aus einer Hand. Unsere Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen Ihnen per E-Mail, Chat, (Video-)Telefon oder auf Wunsch vor Ort zur Verfügung.

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von morgen schon heute nutzen.

Wir machen die Zukunft der Arbeitsmedizin und der Arbeitssicherheit (online) erlebbar.

Der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind gesetzlich vorgeschrieben.

Jedes Unternehmen, jeder Verein und jede öffentliche Verwaltung muss ab dem ersten Mitarbeiter einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benennen können. Für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern hat der Gesetzgeber hierfür eine spezielle „Pooling-Regelung“ getroffen: Arbeitgeber können sich zur gemeinsamen Nutzung einer betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung zusammenschließen, zum Beispiel über betriebsarzt.online.

Das Fehlen einer betriebsärztlichen Beratung kann bei einem Arbeitsunfall oder einer beruflich bedingten Erkrankung für den Arbeitgeber, aber auch für die Führungskräfte im Unternehmen bzw. die Vorstände im Verein, durch Organisationsverschulden zur privaten Haftungsfalle werden.

Ein Organisationsverschulden ist die Haftung aufgrund der Verletzung von Organisationspflichten oder wegen Nichterfüllung rechtlicher Anforderungen an betriebliche organisatorische Maßnahmen.

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Schwangere Mitarbeiterin: Betriebsärztliche Beratung für Arbeitgeber und Ärzte

Das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG 2018) wurde vom Gesetzgeber mit dem Ziel erlassen, neben dem vorrangigen Schutz der schwangeren Mitarbeiterin und der ihres Kindes eine lückenlose Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. Die Unsicherheit bei den betrieblichen Verantwortlichen, aber auch bei den behandelnden Ärzten ist sehr groß. Insbesondere beim Thema Beschäftigungsverbot kommt es häufig zu Missverständnissen.

Unsere Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben hierzu eine spezielle Online-Sprechstunde für Arbeitgeber und Ärzte eingerichtet.

Gefährdungsbeurteilung einfach online erstellen.

Auch das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzliche Grundpflicht des Arbeitgebers und der Führungskräfte im Unternehmen. Eine solche Gefährdungsbeurteilung stellt die Basis für alle Arbeitsschutzaktivitäten dar – egal ob Unterweisungen oder arbeitsmedizinische Vorsorgen. Eine fehlende Gefährdungsbeurteilung wird im Gegenzug – wie das Fehlen einer betriebsärztlichen Betreuung – als Organisationsverschulden bewertet.

Mit der Online-Software von riskoo erstellen Sie schnell und einfach eine erste Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb und alle dort vorhandenen Arbeitsplätze. Im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung von betriebsarzt.online können Sie die Online-Gefährdungsbeurteilung kostenfrei nutzen.

Wir denken in Lösungen, nicht in Problemen.

betriebsarzt.online – weitaus mehr als eine Online-Sprechstunde.

Wer wir sind und was wir tun.

Hinter betriebsarzt.online stehen über 20 Jahre arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erfahrung und Know-how. Das Team von betriebsarzt.online will unbedingt etwas ändern in der analog verweilenden Welt des Arbeitsschutzes.

Die mesino GmbH & Co. KG ist seit seiner Gründung ein innovatives, sehr schnell wachsendes Unternehmen, welches mit seiner Online-Software für die Gefährdungsbeurteilung und seinen telearbeitsmedizinischen Lösungen die betriebsärztliche Betreuung für sämtliche Branchen revolutionär vereinfacht hat und dabei den Mitarbeitern eine aktive(re) Rolle gibt. Im April 2016 wurden die ersten betriebsärztlichen Online-Sprechstunden angeboten.

Mehr als 45.000 Mitarbeiter, Führungskräfte und Unternehmer von kleinen und mittelständischen Betrieben in Deutschland nutz(t)en bereits das Know-how der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit des telearbeitsmedizinischen Kompentenzzentrums. Mit der webbasierten Software riskoo wurden in den letzten drei Jahren über 150.000 Gefährdungsbeurteilungen erstellt.

Rechtliche Hintergrundinformationen.

  • Im September 2016 hat der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW) Leitsätze zur Telearbeitsmedizin veröffentlicht.
  • Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit – kurz Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) – regelt die Pflichten der Arbeitgeber zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist die Grundlage für den gesetzlichen Arbeitsschutz und die momentan 11 darauf aufbauenden Arbeitsschutzverordnungen (bspw. Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung). Arbeitgeber sollten insbesondere den zweiten Abschnitt "Pflichten des Arbeitgebers" verinnerlichen, da bei Nichterfüllen im Schadensfall ein Organisationsverschulden drohen kann. Jeder Mitarbeiter sollte den dritten Abschnitt "Rechte und Pflichten der Beschäftigten" kennen – aus ihm ergeben sich grundsätzliche Mitwirkungspflichten.
  • Wir haben für Sie eine Übersicht der wenigen, noch verbliebenen Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Vorschriften) zusammengestellt. Während die DGUV-Vorschriften 1, 2 (branchenspezifisch), 3, 6 und 7 für alle Unternehmen gelten, sind die übrigen arbeitsplatz- oder tätigkeitsabhängige Vorschriften.

Wenn Sie Lösungen suchen, sind Sie bei uns richtig!

Schon heute können mehr als 45.000 Mitarbeitende auf die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit des telearbeitsmedizinischen Kompetenzzentrums zugreifen.


Wir lieben es EINFACH.


Wir teilen INNOVATION.


Wir sehen die CHANCEN.

Zweite Meinung gewünscht?

Sie hatten Besuch vom Amt für Arbeitsschutz, von der Gewerbeaufsicht oder von der Berufsgenossenschaft? Vor Ihnen liegt nun ein Mängelbericht oder sogar eine behördliche Verfügung? Oder Sie können das ärztliche Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz nicht nachvollziehen?

Wir prüfen für Sie die Plausibilität des Berichts, der Verfügung oder des Attests, beurteilen die Rechtsgültigkeit und zeigen Ihnen Wege aus dem Paragraphendschungel.

Diese Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Senden Sie uns einfach den Ihnen vorliegenden Bericht, das Attest oder die behördliche Verfügung an die E-Mail-Adresse service@betriebsarzt.online mit der Bitte um eine kostenfreie Erstbewertung.

Begutachtung von Betriebsbesichtigungen und Ordnungsverfügungen im Arbeits- und Brandschutz

Das telearbeitsmedizinische Kompetenzzentrum kann ab morgen auch Ihr Betriebsarzt und Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit sein!

Betreuungszusage innerhalb von 24 Stunden – flexible Laufzeit, jederzeit kündbar.

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